Technische
Dokumentation

Unsere Fachabteilung ist darauf spezialisiert, übersichtliche und leicht verständliche Dokumentationen zielgruppengerecht zu erstellen. Sie entscheiden, ob wir ihre Dokumente komplett vom Entwurf über die Erstellung bis zur Vervielfältigung realisieren oder wir sie in Teilbereichen unterstützen.

Das Erstellen von Grafiken, seien es Explosionsgrafiken, Perspektivzeichnungen oder Farbillustrationen gehört ebenso zu unserem Angebotsspektrum wie die Bearbeitung von Fotografien, denn ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

Unsere Produkte:










Betriebsanleitungen
Gebrauchsanleitungen
Ersatzteilkataloge
Funktionsbeschreibungen
Wartungshandbücher
Montageanleitungen (für unvollständige Maschinen,
nach MRL 2006/42/EG)
Kurzanleitungen
Werkstatthandbücher









Reparaturanleitungen
Diagnosehandbücher
Technische Handbücher
Risikobeurteilungen (ehemals Gefahrenanalyse)
CE-Beratung
Normenrecherche
Preislisten
Produktkataloge
Schulungsunterlagen

Betriebsanleitungen

Betriebsanleitungen

Die Betriebsanleitung ist nicht nur ein "Pflichtbestandteil" ihres Produktes, sie präsentiert ihr Unternehmen nach aussen und ist somit auch ein wertvolles Marketinginstrument. Wir liefern Ihnen richtlinien- und normenkonforme, hochwertige, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Anleitungen, überarbeiten ihre schon vorhandene Dokumentation nach den aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen und machen Verbesserungsvorschläge. Ab dem 29.12.2009 muss die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angewendet werden; lassen sie in der noch verbleibenden Zeit ihre technische Dokumentation auf Konformität zu dieser neuen Richtlinie prüfen. Nutzen sie unser Fachwissen, unsere Erfahrung und unsere redaktionellen Fähigkeiten für inhaltlich korrekte und ansprechende Anleitungen.

Recherche benötigter Informationen und:


In Zusammenarbeit mit Ihnen (Besichtigungen, Gespräche,...) sammeln wir die benötigten Informationen über ihr Projekt (CAD-Daten, Fotografien,...).

Erstellung der Dokumentation:


Wir formulieren Texte aus, erstellen benötigte Abbildungen (CAD, Illustration) und bearbeiten Fotografien. Wir berücksichtigen dabei die geltenden nationalen Vorschriften (z.B. Sicherheitshinweise nach ANSI-Standard für die USA).

Korrektur der Dokumentation:


Wir prüfen die Dokumentation auf Verständlichkeit, technische Korrektheit, inhaltliche Konsistenz und einheitliche Terminologie und pflegen ihre Korrekturen ein.

Übersetzung in benötigte Sprachen:


Wir übergeben die Dokumentationen kompetenten Fachübersetzern. Die Übersetzungen können in ein Translation Memory System eingepflegt werden, was Zeit und Übersetzungskosten für folgende Projekte einspart.

Auslieferung und Vervielfältigung:


Wir liefern Ihnen die Dokumentation im vereinbarten Dateiformat und koordinieren auch die Vervielfältigung in allen üblichen Medien.

Wir unterstützen sie bei der Zusammenstellung ihrer Technischen Dokumentation zum Beispiel für Baumusterprüfungen.
Ersatzteillisten

 

Ersatzteillisten

Ersatzteillisten bestehen aus einem Bildteil (Foto, Explosionszeichnung) und einem dazugehörigen beschreibenden Textteil. Helfen sie ihren Kunden Ersatz- und Verschleissteile anhand einer einfach zu benutzenden Ersatzteilliste zu bestellen. Nutzen sie unser know how für ihre Explosionszeichnungen oder kompletten Ersatzteilkataloge.

Bildteil:

Wir erstellen Explosionszeichnungen aus ihren CAD Daten (CAD 3D-Daten oder 2D-Zeichnungen mit Stücklisten). Bereits vorhandene Daten können übernommen werden. Für die Positionierung der Teile übernehmen wir ihr Nummernsystem oder legen eigene Positionsnummern fest.

Textteil:

Für die Erstellung des Textteils können wir ihre Bezeichnungen, über massgeschneiderte Filterlösungen, aus PPS-/ERP-Daten importieren.

Ersatzteillisten Ersatzteillisten

 

Risikobeurteilung

 

Risikobeurteilung

In enger Partnerschaft zwischen Entwicklern und technischem Redakteur werden Ihre Produkte aus technisch-betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Sicht sicherheitsrelevant analysiert.

Sicherheitshinweise:

Die Erstellung einer Risikobeurteilung ist nach der EG-Maschinenrichtlinie (98/37/EG; ab 29.12.2009 neu: 2006/42/EG) eine Pflicht des Maschinenherstellers; er muss für die Erstellung sorgen! Eine Risikobeurteilung nicht oder nur auf Kundenwunsch zu erstellen gleicht einem Pokerspiel, denn der Hersteller unterliegt der Produkthaftungspflicht. Schadenersatzleistungen durch Nichterfüllen der vorgeschriebenen Sicherheitsstandards können für einen Betrieb schnell an die Belastungsgrenze führen.


Die Risikobeurteilung ermittelt Gefährdungen, die vom Hersteller durch konstruktive Massnahmen vermieden oder durch Schutzeinrichtungen beseitigt werden können und technisch nicht vermeidbare Restgefahren, die Grundlage für Warnaufkleber am Produkt und Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung sind. Gefahren möglichst früh zu erkennen, spart Zeit und Geld für die Umsetzung geeigneter Massnahmen.

Wesentlichen Änderungen an einer Maschine können dazu führen, dass eine neue Risikobeurteilung, gegebenenfalls auch eine neue Betriebsanleitung, notwendig werden.

Unsere Mitarbeiter analysieren, gemeinsam mit ihren Entwicklern, ihre Projekte aus sicherheitstechnischer und rechtlicher Sicht (nach DIN EN 14121-1 "Sicherheitsgrundnorm zur Risikobeurteilung von Maschinen"). Vermeiden sie Schadenersatzleistungen und minimieren sie ihr Risiko.

Alle Gefährdungen, die von einer Maschine in ihren jeweiligen Lebensphasen ausgehen können, werden bewertet, mit dem Ziel, das Risiko auf ein akzeptables Mass zu reduzieren. 

Folgende Punkte werden für jede Gefährdung betrachtet:

- Schadensausmass (S0 bis S3)
- Aufenthaltsdauer (A1 und A2)
- Möglichkeit zum Erkennen und Ausweichen der Gefahr (E1 und E2)
- Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Ereignisses (W1 bis W3)

Risikobeurteilung Risikobeurteilung
Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

 

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Am 29. Dezember 2009 löst die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Maschinenrichtlinie 98/37/EG ab. Es gibt keine Übergangsfrist! 

Der Anwendungsbereich der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erstreckt sich auf Maschinen, Gesamtheiten von Maschinen (Maschinenanlagen), auswechselbare Ausrüstungen, einzeln in den Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile für Maschinen, Lastaufnahmemittel, Ketten / Seile / Gurte für Hebezwecke (neu), abnehmbare Gelenkwellen (neu) und unvollständige Maschinen (neu). Klar abgegrenzt sind Produkte, die nicht unter die Maschinenrichtlinie fallen, wie z.B. spezielle, temporär in Laboratorien eingesetzte Maschinen. Diese unterliegen nationalen Arbeitsschutzbestimmungen.
Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthält deutliche Änderungen zu der Maschinenrichtlinie 98/37/EG, mit Auswirkungen sowohl für die Konstruktion als auch für die erforderliche Technische Dokumentation.
Weitere Änderungen ergeben sich bei der Konformitätsbewertung von Maschinen, so kann z.B. bei Maschinen nach Anhang IV das bisher obligatorische Einschalten einer benannten Stelle entfallen, wenn die Maschine nach harmonisierten Normen hergestellt ist. Dem Hersteller wird die Möglichkeit der "Selbstzertifizierung" eingeräumt. Der Hersteller ist verpflichtet eine Risikobeurteilung (ehemals Gefahrenanalyse) zu erstellen, auf deren Grundlage die Maschine konstruiert und gefertigt werden muss.
Stellen sie sicher, dass zum 29.12.2009 auch ihre Technische Dokumentation zu der neuen Maschinenrichtlinie konform ist. Wir können Ihnen auf diesem Weg helfend zur Seite stehen.

CE-Beratung

CE-Beratung

CE-Beratung Das CE-Kennzeichen an der Maschine zeigt, dass sie die relevanten EG-Richtlinien erfüllt und ohne Beschränkungen in alle EU-Staaten eingeführt und dort betrieben werden darf. Die Aufsichtsbehörden sind nach Maschinenrichtlinie verpflichtet, die Einhaltung der EG-Richtlinien durch Stichproben-kontrollen zu überwachen. Entsprechen Maschinen mit CE-Kennzeichnung nicht den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinien, so reichen die Massnahmen der Aufsichtsbehörden vom Verbot des weiteren Inverkehrbringens über Verhängung von Bussgeldern bis hin zum Rückruf der betroffenen Maschinen.
Der Hersteller muss eigenverantwortlich seine Maschine entsprechend den relevanten Richtlinien (z.B. Maschinenrichtlinie, EMV-Richtlinie) und Normen planen, konstruieren und bauen, bzw. prüfen, ob die Maschine diesen entspricht.
Wer Hersteller einer Maschine ist, sollte vorab geklärt werden, denn er ist für die CE-Kennzeichnung seiner Maschine verantwortlich. Hersteller wird auch, wer eine ausserhalb des EWR gefertigte Maschine erstmalig importiert, in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt.
Nachträgliche wesentliche Änderungen an einer Maschine durch den Betreiber können dazu führen, dass der Betreiber zum Hersteller wird und die bestehende CE-Kennzeichnung erlischt. Die geänderte Maschine muss die CE-Konformitätsbewertung erneut durchlaufen.
Für vollständige Maschinen muss der Hersteller eine EG-Konformitätserklärung ausstellen und an der Maschine ein CE-Kennzeichen anbringen. Der Hersteller muss vor Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme der Maschine sicherstellen, dass die EG-Konformitätserklärung und erforderliche technische Unterlagen erstellt sind.
Für unvollständige Maschinen (z.B. Motore) muss der Hersteller, eine Einbauerklärung (ehemals Herstellererklärung) ausstellen. Unvollständige Maschinen erhalten nach Maschinenrichtlinie kein CE-Kennzeichen! Der Hersteller, muss vor Inverkehrbringen der unvollständigen Maschine sicherstellen, dass die Einbauerklärung, spezielle technische Unterlagen und eine Montageanleitung erstellt sind.

Wir können uns, in Absprache mit Ihnen und den zuständigen Behörden, um die Erstellung und Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente zur CE-Kennzeichnung ihrer Maschine kümmern.

- Bestimmung der relevanten Normen
- Risikobeurteilung
- Bewertung der Konformität
- Zusammenstellung und Erstellung der erforderlichen Technischen Dokumentation

Illustration/Präsentation/Animation

 

Illustration/Präsentation/Animation

Haben sie schon einmal versucht jemandem das Binden einer Schleife nur in Worten zu erklären? Manche Sachverhalte lassen sich nicht oder nur schlecht allein mit Worten beschreiben. Bilder sagen manchmal mehr als tausend Worte. Lange Erklärungen sind oft eher verwirrend als hilfreich. Sie können sogar zu gefährlichen Situationen führen, wenn sie falsch verstanden werden. Als Illustration werden Zeichnungen oder Fotos verwendet.

Illustration / Präsentation

Professionelle Bildbearbeitung, z.B. Bildobjekte auf Fotografien freistellen, Fotomontagen und auch das Erstellen von Strichzeichnungen nach Fotovorlagen, gehört zu unseren Aufgaben. Vorhandene 2D-Daten können bearbeitet werden, z.B. können diese für Präsentationen koloriert werden.

Animation

Die 3D-CAD Daten ihrer Projekte animieren wir mit Hilfe von 3D-CAD-, Videoschnitt- und Animationssoftware. So können sie, z.B. auf Messen, ein noch nicht fertig gestelltes Produkt vorstellen, eine Vorschau künftiger Produkte zeigen oder Funktionen erklären, die nicht einsehbar sind. Möglich sind Flashanimationen, 3D-Simulationen und digitale Filmformate.

 

Strukturierte Dokumente

 

Strukturierte Dokumente

Fest aufgebaute Dokumente haben ein grosses Manko; Änderungen müssen in allen relevanten Dokumenten (Datenblätter, Anleitungen, Werbe-Flyer, Katalog, etc.) einzeln durchgeführt werden. Ein grosser Aufwand, bei dem sich oft Fehler einschleichen (Redundanzstellen; Dokumente werden vergessen). Für die Erstellung technischer Dokumentation (auch Kataloge; Prospekte) sind deshalb strukturierte Dokumente interessant. Aus einem Grunddokument werden die benötigten internen und externen Dokumente für diverse Nutzungsarten generiert.
Wesentliches Merkmal ist die Trennung von Inhalten (Content), Datenstruktur und Design (Layout). Oft wird eine Dokumenttypdefinition (DTD) zur Erstellung standardisierter Inhalte und Dokumente genutzt. Diese legt die Struktur des Dokuments fest. Daten lassen sich direkt importieren (diverse Datenquellen). Änderungen in den Quelldaten werden so automatisch in alle relevanten Dokumente übernommen. XML und SGML Systeme bieten dabei die meisten Vorteile, da sich DTDs und Dokumente inhaltlich klassifizieren und genauestens strukturieren lassen.

Ein hoher Grad an Strukturierung hat mehrere Vorteile:

- Medienneutralität 
- Publikation der Inhalte (z.B. *.pdf, *.html, *.doc) aus einer Quelle (Single Source Publishing)
- Referenzierung von Information
- Redundanzfreiheit
- Verlinkung von Inhalten
- Anbindung an Translation Memory Systeme 
- Automatische Formatierung (CSS, XSL-FO, Stylesheets, Transformationen) 
- Einfache Verwaltung und Übersicht über die gespeicherten Inhalte 
- Austauschbarkeit und Wiederauffinden von Information 
- Freie Wahl des Editors 
- Nutzung vorhandener DTDs (DITA, DocBook)
- Metainformation
- Verwendung von Variablen; Anbindung an ein Produktdatenmanagement-System (PMS)

 

Programmierung / Markup

 

Programmierung / Markup

- Softwaretools zur Optimierung und Automatisierung von Prozessen
- Add-Ins für Office-Produkte
- Konverter
- CBT-Tools (Computer Based Training)
- Schnittstellen

 

Eingesetzte Software

 

Eingesetzte Software

Wir setzen, in Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen des Ingenieurbüros Gullert & Wilke, eine Vielzahl unterschiedlicher CAD-, Satz-, Illustrations- und Bildbearbeitungsprogramme sowie diverse Hilfstools ein - grössere Konvertierungsprobleme ihrer CAD- oder DTP-Daten werden so vermieden.

CAD (unvollständige Auflistung)

Autocad, CATIA, HICAD, HICAD NEXT, INTERGRAPH, ME-10, Pro Engineer, Rob CAD, SOLID WORKS, Solid Edge

Satz

FrameMaker, InDesign CS, MS-Office, PageMaker, Quark Express

Illustration

CorelDraw, Illustrator CS, ISO-Draw

Fotobearbeitung

Photoshop CS

Content Management / Translation Memory

Across, Fischer TIM-RS

Finden sie die in ihrem Unternehmen eingesetzte Software nicht in der Auflistung?
Sprechen sie uns an, wir finden sicher eine Lösung.

 

Kontakt / Datenübermittlung

 

Kontakt / Datenübermittlung

Sprechen sie uns an!
Für ihre Fragen, weitere Informationen und Anfragen im Bereich Technische Dokumentation stehen wir ihnen gerne zur Verfügung

Anschrift:

KONTEC - Ingenieurbüro für Konstruktion und Technik GmbH
Daimlerstrasse 4
49504 Lotte

Telefon: +49 (0) 54 04 / 91 48 - 0
Fax: +49 (0) 54 04 / 91 48 - 91
E-Mail: TechnDoku(at)igw.de

Datenübermittlung:

Datenübermittlung bitte nur nach vorheriger Absprache, um Datenverluste oder Probleme bei der Datenübermittlung zu vermeiden.

FTP

Fritz-Data, Teles, Odette, E-Mail 
Die jeweiligen Zugangsdaten teilen wir ihnen bei der Absprache mit.