Betriebsanleitungen
Die Betriebsanleitung ist nicht nur ein "Pflichtbestandteil" ihres Produktes, sie präsentiert ihr Unternehmen nach aussen und ist somit auch ein wertvolles Marketinginstrument. Wir liefern Ihnen richtlinien- und normenkonforme, hochwertige, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Anleitungen, überarbeiten ihre schon vorhandene Dokumentation nach den aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen und machen Verbesserungsvorschläge. Ab dem 29.12.2009 muss die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angewendet werden; lassen sie in der noch verbleibenden Zeit ihre technische Dokumentation auf Konformität zu dieser neuen Richtlinie prüfen. Nutzen sie unser Fachwissen, unsere Erfahrung und unsere redaktionellen Fähigkeiten für inhaltlich korrekte und ansprechende Anleitungen.
Recherche benötigter Informationen und:
In Zusammenarbeit mit Ihnen (Besichtigungen, Gespräche,...) sammeln wir die benötigten Informationen über ihr Projekt (CAD-Daten, Fotografien,...).
Erstellung der Dokumentation:
Wir formulieren Texte aus, erstellen benötigte Abbildungen (CAD, Illustration) und bearbeiten Fotografien. Wir berücksichtigen dabei die geltenden nationalen Vorschriften (z.B. Sicherheitshinweise nach ANSI-Standard für die USA).
Korrektur der Dokumentation:
Wir prüfen die Dokumentation auf Verständlichkeit, technische Korrektheit, inhaltliche Konsistenz und einheitliche Terminologie und pflegen ihre Korrekturen ein.
Übersetzung in benötigte Sprachen:
Wir übergeben die Dokumentationen kompetenten Fachübersetzern. Die Übersetzungen können in ein Translation Memory System eingepflegt werden, was Zeit und Übersetzungskosten für folgende Projekte einspart.
Auslieferung und Vervielfältigung:
Wir liefern Ihnen die Dokumentation im vereinbarten Dateiformat und koordinieren auch die Vervielfältigung in allen üblichen Medien.
Wir unterstützen sie bei der Zusammenstellung ihrer Technischen Dokumentation zum Beispiel für Baumusterprüfungen.




Das CE-Kennzeichen an der Maschine zeigt, dass sie die relevanten EG-Richtlinien erfüllt und ohne Beschränkungen in alle EU-Staaten eingeführt und dort betrieben werden darf. Die Aufsichtsbehörden sind nach Maschinenrichtlinie verpflichtet, die Einhaltung der EG-Richtlinien durch Stichproben-kontrollen zu überwachen. Entsprechen Maschinen mit CE-Kennzeichnung nicht den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinien, so reichen die Massnahmen der Aufsichtsbehörden vom Verbot des weiteren Inverkehrbringens über Verhängung von Bussgeldern bis hin zum Rückruf der betroffenen Maschinen.
